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Krankenfahrten per Taxi – Wann zahlt die Krankenkasse?
Gesundheit

Krankenfahrten per Taxi – Wann zahlt die Krankenkasse?

·7 min

Krankenfahrten per Taxi – Wann zahlt die Krankenkasse?

Viele Patienten wissen nicht, dass die Krankenkasse in bestimmten Fällen die Taxikosten für Fahrten zu medizinischen Behandlungen übernimmt. Wir erklären, wann und wie das funktioniert.

Wann werden Krankenfahrten übernommen?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Fahrkosten bei:

  • Dialyse – regelmäßige Fahrten (meist 3x pro Woche)
  • Chemotherapie – Fahrten zur onkologischen Behandlung
  • Bestrahlung – häufig tägliche Fahrten über mehrere Wochen
  • Rehabilitation – ambulante und stationäre Reha
  • Stationäre Behandlung – Hin- und Rückfahrt bei Krankenhausaufenthalten

Was brauchen Sie?

  1. Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4) von Ihrem Arzt
  2. Genehmigung der Krankenkasse (bei ambulanten Behandlungen vorab erforderlich)
  3. Versichertenkarte zur Identifikation

Wie läuft die Abrechnung?

Bei der TAZ Stuttgart kümmern wir uns um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Das bedeutet für Sie:

  • Kein Vorleistung – Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung
  • Zuzahlung: 10% der Fahrtkosten, mindestens 5 €, maximal 10 € pro Fahrt
  • Befreiung möglich – bei Erreichen der Belastungsgrenze (2% des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%)

Serienfahrten

Bei regelmäßigen Behandlungen (z. B. Dialyse) können Sie Serienfahrten einrichten lassen. Sie erhalten eine persönliche Kundennummer und werden automatisch zu den vereinbarten Zeiten abgeholt.

Unser Service

  • Pünktliche Abholung – auch frühmorgens
  • Geduldige, einfühlsame Fahrer
  • Barrierefreie Fahrzeuge verfügbar (Rollstuhl)
  • Direkte Kassenabrechnung

Fragen? Rufen Sie uns an: 0711 55 10 000